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Lauenburgische Treuhand

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung und Vertragspartnerin

Diese Bedingungen gelten für individuell vereinbarte Leistungen der Positive Group Deutschland GmbH, Ingeborg-Krummer-Schroth-Straße 18a, 79106 Freiburg im Breisgau, die über lauenburgische-treuhand.de angebahnt werden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

Die Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn ihre Einbeziehung vereinbart wird. Sie können vor Vertragsschluss eingesehen werden. Individuelle Vereinbarungen und zwingendes Recht gehen vor.

2. Angebot und Auftrag

Die Website beschreibt unsere Leistungen. Sie ist kein verbindliches Vertragsangebot. Auch eine Anfrage verpflichtet Sie noch nicht zur Beauftragung. Ein Vertrag entsteht, wenn sich beide Parteien über Leistungen und Vergütung einigen. Die Vereinbarung soll zur Dokumentation in Textform festgehalten werden.

Erweiterungen oder Änderungen werden vor ihrer Umsetzung abgestimmt, einschließlich der Folgen für Termine und Kosten. Die Website enthält keine Bestell- oder Zahlungsfunktion.

3. Leistungen

Zum Angebot gehören Projektorganisation, Koordination und Dokumentation sowie Konzeption und Begleitung von B2B-Kommunikation und E-Mail-Marketing. Entscheidend ist der jeweils vereinbarte Leistungsumfang.

Bestimmte Umsätze, wirtschaftliche Ergebnisse, Zustell- oder Öffnungsraten werden nicht zugesagt. Finanz-, Zahlungs- und Verwahrdienstleistungen, Rechts- und Steuerberatung sowie medizinische Beratung, Diagnostik und Behandlung gehören nicht zum Angebot. Erforderliche Spezialleistungen müssen gesondert mit entsprechend befugten Anbietern vereinbart werden.

4. Zusammenarbeit und Freigaben

Der Auftraggeber benennt eine Ansprechperson und stellt benötigte Informationen, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig bereit. Er weist auf besondere Anforderungen und Rechte Dritter hin. Beide Parteien stimmen Prüf- und Freigabeschritte ab.

Verzögert fehlende Mitwirkung die Arbeit, wird der Zeitplan entsprechend den tatsächlichen Auswirkungen angepasst. Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

5. B2B-E-Mail-Marketing

Für werbliche E-Mails ist grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung erforderlich. Die Bestandskundenausnahme gilt nur unter sämtlichen Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG. Daneben müssen die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sein.

Der Auftraggeber legt nachvollziehbare Nachweise zur Herkunft der Empfängerdaten und zur Kontaktberechtigung vor. Gekaufte oder gemietete Listen, aus Websites ausgelesene Adressen, ungeprüfte Listen fremder Herkunft und bloß vermutetes Interesse werden nicht als Versandgrundlage akzeptiert. Abgemeldete Kontakte werden für die widersprochene Werbung gesperrt.

Versendet wird nur, wenn dies ausdrücklich beauftragt ist, die Kontaktberechtigung geklärt wurde und die Inhalte freigegeben sind. Bei begründeten Zweifeln an der Zulässigkeit kann die betroffene Maßnahme bis zur Klärung zurückgestellt werden. Ergänzend gilt die Anti-Spam-Policy.

6. Vergütung

Leistungszeiträume, Vergütung, vereinbarte Auslagen und Zahlungsfristen stehen im individuellen Angebot. Gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer wird zusätzlich ausgewiesen. Eine Website-Nutzung oder unverbindliche Anfrage löst keine Kosten aus.

Zusatzleistungen und Fremdkosten werden vorher vereinbart. Die gesetzlichen Regeln zu Fälligkeit und Verzug bleiben unberührt.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Projektinformationen vertraulich und nutzen sie nur für die Zusammenarbeit. Gesetzliche Offenlegungs-, Aufbewahrungs- und Nachweispflichten bleiben unberührt.

Bei einer Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag schließen die Parteien vor Beginn die erforderliche Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Darin werden insbesondere Zwecke, Rollen, Dienstleister, Löschregeln und Schutzmaßnahmen festgelegt. Die Datenschutzerklärung der Website ersetzt diese Vereinbarung nicht.

8. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber stellt sicher, dass er die eingebrachten Materialien im vereinbarten Umfang verwenden darf. Die Nutzungsrechte an neu erstellten Inhalten werden im Auftrag festgelegt. Gesetzlich verbleibende Urheberrechte bleiben unberührt.

Namen, Projektergebnisse oder Materialien werden nur nach gesonderter Zustimmung als Referenz veröffentlicht.

9. Leistungsstörungen und Haftung

Bei Mängeln oder anderen Leistungsstörungen gelten die gesetzlichen Rechte entsprechend der vereinbarten Vertragsart. Beanstandungen sollen möglichst konkret mitgeteilt werden, damit sie geklärt werden können.

Für die Haftung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Diese Bedingungen beschränken die Haftung nicht.

10. Laufzeit und Schlussbestimmungen

Laufzeit, Termine und Möglichkeiten der ordentlichen Beendigung ergeben sich aus dem Auftrag. Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere aus wichtigem Grund, bleiben unberührt. Diese Bedingungen sehen keine automatische Vertragsverlängerung vor.

Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender gesetzlicher Vorschriften. Ein besonderer Gerichtsstand wird nicht vereinbart. Ist eine Bestimmung unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen.

Lauenburgische Treuhand

Ein Webangebot der Positive Group Deutschland GmbH.

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